#wirVfB

Vielen Dank für Eure vielen Gedanken. Wir haben uns zusätzlich auch noch mit Kritikern ausgetauscht, zugerhört und überprüft. Danach haben wir den Antrag neu gefasst. Hierdurch wird die Einlussnahme der Mitglieder und die Qualität des Wahlausschuss noch weiter erhöht. 
Die Gedanken hierzu könnt ihr hier nochmals nachlesen.

Hier nun der neue Antrag:

Satzungsänderungsantrag 1:

Einführung eines Wahlausschusses
 

Ziel:

Das eindeutig definierte Ziel dieser Änderung ist, Zirkelbezüge und Abhängigkeiten so gut als möglich auszuschließen. Die Änderung entlastet unsere gewählten Organmitglieder vom generellen Vorwurf der "Kungelei durch Zirkelbezug“. Gleichzeitig schafft sie den Organmitgliedern die Freiheit, die ihnen zugeteilten satzungsgemäßen Aufgaben mit voller Energie und in neuer Unabhängigkeit zu erledigen. Zwischen den Mitgliedern und den Organmitgliedern wird dadurch eine neue Basis des Vertrauens geschaffen. 

 

Begründung:

Im Interesse einer ordnungsgemäßen Wahl muss das Gremium, das die Wahl vorbereitet und durchführt, unabhängig sein. Bisher bilden der Präsident und Mitglieder des Vereinsbeirates den Wahlausschuss für die Wahl von Mitgliedern des Vereinsbeirats, den Wahlausschuss für Präsident und Präsidium bildet der Vereinsbeirat. Das heißt, dass die für eine Wahl mitentscheidende Auswahl der Kandidaten und insbesondere auch Zusammenstellung der Kandidatengruppen innerhalb des Personenkreises stattfindet, der selbst zur Wahl steht. Weil dies zwangsläufig zu Interessen- und Loyalitätskonflikten führt, soll in Zukunft ein unabhängiger Wahlausschuss gebildet werden, wie es die Regel in anderen Vereinen und Institutionen ist. 

Eine solche klare Trennung liegt auch im Interesse der Organmitglieder des Präsidiums und Vereinsbeirats, weil so mögliche Abhängigkeiten durch institutionelle Regelungen weitgehend ausgeschlossen sind und Vorwürfen der Kungelei der Boden entzogen wird.

Der neu in der Satzung installierte Wahlausschuss ist eine ständige Einrichtung des Vereins. Seine Aufgaben sind:

  1. Die Auswahl geeigneter Kandidat*innen für die Organe Präsidium und Vereinsbeirat vor der Mitgliederversammlung oder vor außerordentlichen Wahlen.
  2. Die Durchführung der Wahlen auf der Mitgliederversammlung.

Der Wahlausschuss besteht aus bis zu elf Mitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren wie folgt besetzt:

  • der/m Abteilungsleiter*in, der mitgliederstärksten Vereinsabteilung
  • der/m Abteilungsleiter*in einer weiteren Abteilung des VfB Stuttgart 1893 e.V., welche/r von den Abteilungsleitungen der anderen Abteilungen in den Wahlausschuss gewählt wird
  • sieben durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, welche zum Zeitpunkt der Wahl folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
    • Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Mindestens 5-jährige und ununterbrochene Mitgliedschaft im VfB Stuttgart 1893 e.V.
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium
    • Keine ehrenamtliche und/oder bezahlte Tätigkeit innerhalb des VfB Stuttgart 1893 e.V. oder der VfB Stuttgart 1893 AG, samt Tochtergesellschaften
    • Vorlage eines Motivationsschreibens
    • Nachweis über eine kumuliert mindestens 5 Jahre ausgeübte Berufstätigkeit oder ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlich relevanten Vereinigungen
       
  • Zusätzlich zu den o.a. Mitgliedern können die Fan-Vertreter im Fan-Ausschuss des VfB Stuttgart 1893 e.V. zwei Vertrauenspersonen entsenden. Diese müssen zum Zeitpunkt der Entsendung folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Mindestens 5-jährige und ununterbrochene Mitgliedschaft im VfB Stuttgart 1893 e.V.
    • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium
    • Keine ehrenamtliche und/oder bezahlte Tätigkeit innerhalb des VfB Stuttgart 1893 e.V. oder der VfB Stuttgart 1893 AG, samt Tochtergesellschaften
    • Nachweis über eine kumuliert mindestens 5 Jahre ausgeübte Berufstätigkeit oder ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlich relevanten Vereinigungen
    • Nicht selbst Mitglied im Fan-Ausschuss

Die Kandidatur von ehemaligen und amtierenden Mitgliedern des Präsidiums und des Vereinsbeirats für eine Mitgliedschaft im Wahlausschuss ist ausgeschlossen.

Damit der Bewerbungs- und Auswahlprozess in einer hohen Qualität abläuft, ist der Vorsitzende des Vereinsbeirat verpflichtet, den Wahlausschuss bei der Erledigung seiner Aufgaben auf Anfrage zu unterstützen. Er steht den Mitgliedern des Wahlausschusses für Fragen z.B. zu Vergütung und internen Prozessen zur Verfügung.

Zur Erledigung seiner Aufgaben hat der VfB Stuttgart 1893 e.V. dem Wahlausschuss die notwendige Infrastruktur (z.B. Besprechungsräume, Videokonferenzsysteme etc. zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

Hier könnt Ihr den eingereichten Satzungsänderungsantrag im Wortlaut nachlesen:

 

Hier der Antrag auch als PDF-Datei zum Download:

1. Änderungsantrag - Wahlausschuss_FINAL

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