#wirVfB

Statement zur ergänzten Tagesordnung

5. September 2023

Der erste Schritt ist vollbracht. Unsere sechs Satzungsänderungsanträge haben es auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2023 geschafft. Heute wollen wir unseren gemeinsamen Weg der Transparenz und Beteiligung weitergehen. Alle Gründe, Motive und der Nutzen unserer Vorschläge wollen wir hier nochmals betrachten.
 

Unser Ziel - Unser Weg - Unsere Werte

Klare und eindeutige Zielsetzung

Eine Gemeinschaft kann nur stark sein, wenn die Rechte der Mitglieder stark sind.  Wir wollen den Einfluss bestimmter Gruppen oder Einzelpersonen (z.B. auf die Wahlen unserer Vereinsorgane) dahin zurückzuverlagern, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern!

Gemeinsam mit Euch – den Mitgliedern des VfB Stuttgart 1893 e.V. – können wir am 10. September 2023 folgende Ziele verwirklichen:

  • Stärkung der Mitgliederrechte
  • Reduzierung von Abhängigkeiten und Zirkelbezüge zum Wohle und Ansehen unseres VfB Stuttgart 1893 e.V.
  • Förderung der Demokratie 

 

Am Anfang stand das Verstehen-Wollen, …

Es war uns zu Beginn ein großes Anliegen zu überprüfen, ob unsere Gedanken auch die Meinung anderer Mitglieder abbilden. Hierzu haben wir in unzähligen Gesprächen mit verschiedensten VfB-Interessensgruppen Meinungen ausgetauscht, zugehört und diskutiert. Wir haben versucht zu verstehen, was die jeweiligen Gruppen derzeit im Verein und der Vereinspolitik stört und worin die Gemeinsamkeiten im Wunsch nach Veränderung liegen. 

Aus diesen Gesprächen mit Mitgliedern, Fan-Club-Vertreterinnen und -Vertretern, den Ultras, aktuellen und ehemaligen Mitgliedern unserer Vereinsorgane, Rechtsanwälten aus unserem Mitgliederkreis und Social-Media-Kontakten mit großer Reichweite ist am Ende die Satzungsinitiative #wirVfB entstanden. 

… dazwischen der Austausch mit Kritikern …

Nach der transparenten Veröffentlichung unserer Satzungsänderungsanträgen und dem Aufruf zur weiteren Beteiligung, haben wir in vielen Telefonaten, Vikos und Statements weiterhin aufgeklärt und Unstimmigkeiten ausgeräumt. Gleichzeitig haben wir auch den Kontakt zu starken und meinungsbildenden Kritikern gesucht, Videokonferenzen geführt und vor allem hin- und zugehört. Ebenfalls waren wir dann mit Rainer Weninger als Vorsitzendem der Satzungskommission und dem Justiziar Jonathan Wilkens des VfB in einer Videokonferenz im Austausch und auch hier gab es im Anschluss noch Telefonate und Austausch über E-Mail.

Am Ende waren diese Auseinandersetzungen kein „Feigenblatt“, ganz im Gegenteil. Wir haben auch hier nochmals Gedanken aufgenommen und unsere Anträge zum Wahlausschuss im Sinne unseres VfB geschärft und angepasst. Dies ist oft nicht einfach, aber am Ende steht dann eines: Die besten Lösungen für unseren VfB Stuttgart 1893 e.V.

… und am Ende entscheidet die Mitgliederversammlung.

Am 10. September 2023 entscheiden wir, die Mitglieder auf unserer Mitgliederversammlung darüber, ob die Satzungsänderungsanträge angenommen und die formulierten Zielsetzungen erreicht werden. Die Hürden hierfür sind hoch. Es braucht eine Zustimmung von 75 Prozent. Egal, ob Ihr für die Satzungsänderungen seid oder dagegen: Bitte kommt alle zur MV 2023 und nehmt Eure Recht auf Mitbestimmung wahr.

Unsere Satzungsänderungsanträge im Einzelnen

1. Einführung eines Wahlausschusses

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Einführung eines Wahlausschusses zu stimmen. Hierdurch wird sich folgendes im Verein verbessern:

  • Der Einfluss von uns Mitgliedern auf die Kandidatenauswahl wird dahin zurückverlagert, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern.
     
  • Alle Mitglieder der Vereinsorgane sind von Zuschreibungen der Kungelei aufgrund von Zirkelbezügen befreit und können ihrer Aufgabe vollkommen frei und unabhängig nachgehen.
     
  • Mehr Mitbestimmung durch die Mitglieder 
     
  • Die Außendarstellung unseres VfB Stuttgart 1893 e.V. wird massiv gestärkt sein.
     
  • Es entsteht neue Attraktivität, für unseren Verein in den Organen und dem Wahlausschuss tätig zu sein

     

Hinweis: Der Antrag für den Wahlausschuss wird vom Präsidium nicht unterstützt.  Dies ist für uns nachvollziehbar, da der Wahlausschuss eine tiefn Veränderung in der Einflussgewalt des Prädisiums und des Vereinsbeirats auf die Wahlen hat. Dies ist jedoch das Ziel des Wahlausschusses. 

Den Vorschlag, die Satzungsänderungsanträge erst im kommenden Jahr zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung zu stellen, können wir nicht mitgehen. Dies würde bedeuten, dass der Wahlausschuss erst im Jahr 2024 verabschiedet und in 2025 gewählt wird. Die 2025 anstehenden Wahlen zum Präsidium und zum Vereinsbeirat würden dann komplett nach dem alten Verfahren durchgeführt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt dann erst im Jahr 2029. 

Dies wurde von uns bereits in der Viko vom 8. August 2023 in genau dieser Form an den Vorsitzenden der Satzungskommission Rainer Weninger kommuniziert. Siehe hierzu auch unsere Statement vom 13. August 2023 (ganz unten).

Weitere Infos z.B. zur Besetzung des Wahlausschusses findet ihr hier.

 

2. Änderung des Wahlverfahrens für Präsidiumsmitglieder

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Änderung des Wahlverfahrens für das Präsidium zu stimmen. Hierdurch wird sich folgendes im Verein verbessern:

  • Keine Beeinflussung mehr durch Bildung von Kandidatenpaaren bei den Präsidiumsmitgliedern
     
  • Freie Wahlentscheidung der Mitglieder unter allen Kandidaten
     
  • Mehr Demokratie
     

Hinweis: Das Präsidium unterstützt diesen Satzungsänderungsantrag. 

Weitere Infos z.B. zur Neugestaltung der Präsidiumswahl findet ihr hier.

 

3. Entzerrung der Wahlhäufung

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Entzerrung der Wahlhäufung zu stimmen.

Um zu erreichen, dass das Präsidium, der Vereinsbeirat (und ggf. der neu beschlossene Wahlausschuss) in unterschiedlichen Jahren gewählt werden. Wird das Präsidium in der Wahl 2025 einmalig für fünf Jahre gewählt werden. Danach wieder für vier Jahre.

Hierdurch wird sich folgendes im Verein verbessern: 

  • Der Aufwand beim Auswahlprozess der Kandidaten wird verringert und die Qualität erhöht.
     
  • Die Auseinandersetzung mit und die Wertschätzung für die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten des Präsidiums, vor allem aber des Vereinsbeirats werden erhöht.
     
  • Die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch die Mitglieder und somit die demokratischen Prozesse im Verein sind gestärkt.

 

Hinweis: Das Präsidium unterstützt diesen Satzungsänderungsantrag. 

Weitere Infos z.B. Wahlentzerrung findet ihr hier

 

4. Amtszeitbegrenzung Vereinsbeirat

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Begrenzung der Amtszeit von Mitgliedern des Vereinsbeirats auf zwei volle Amtszeiten zu stimmen.

Das Präsidium schreibt in seiner Stellungnahme folgendes: Durch die Anträge auf Begrenzung der Amtszeit werden dem einzelnen Mitglied und der Mitgliederversammlung verschiedene Rechte genommen. 

Hierzu erwidern wir: Welches Recht wird der Mitgliederversammlung genommen, wenn die Mitgliederversammlung eine Amtszeitbegrenzung am 10. September beschließt? Keines.

Weiter schreibt das Präsidium: Die Mitglieder können bei Unzufriedenheit jederzeit die Amtsinhaber abwählen bzw. bei der nächsten turnusmäßigen Wahl nicht wieder wählen, sodass eine starre Begrenzung der Amtszeit nicht nötig ist.

Auch hier liegt in der Aussage ein Widerspruch an sich. Hier unsere Entgegnung dazu:

Unser Vereinsbeirat ist ein Gremium von neun Mitgliedern, welches wichtige Aufgaben in unserem Verein erfüllt. Allerdings ist es uns Mitgliedern nicht möglich, die Arbeit der einzelnen Personen zu bewerten, welche im Vereinsbeirat agieren. Wir sehen nur das Gesamtergebnis der Arbeit des Vereinsbeirats. Am Ende sollen wir jedoch dann erneut die einzelnen Mitglieder beurteilen und wählen.

Wir wissen nicht und können auch nicht beurteilen, ob ggf. bei einzelnen Vereinsbeiratsmitglieder die Motivation von "ich will mich hier für den Verein reinhauen " in "ich will meinen Posten behalten" wechselt oder ggf. von Anfang an eine reine Prestigesache war. Daher hilft uns genau hier eine Amtszeitbegrenzung auf zwei volle Amtszeiten. 

Hierdurch wird sich folgendes im Verein verbessern: 

  • Die Kontinuität der Arbeit im Vereinsbeirat wird erhalten bzw. gefördert.
     
  • Das Zusammenspiel der Mitglieder im Vereinsbeirat verbessert sich.
     
  • Es gibt keine Möglichkeit des Einrichtens im Amt mehr.
     
  • Der Vereinsbeirat erneuert sich von Zeit zu Zeit automatisch und bleibt innovativ.
     
  • Die Mitglieder des Vereinsbeirats wissen um die Vergabe des Vertrauens auf Zeit. Da es nichts mehr zu verlieren gibt, können Sie freier agieren.
     
  • Die Attraktivität für den Vereinsbeirat zu kandidieren, erhöht sich.

Es ist ein Trugschluss, dass durch Amtszeitbegrenzung keine Kontinuität in der Vereinsarbeit möglich ist. Das Gremium an sich muss mit hoher Motivation und Innovationskraft seine Arbeit im Sinne des Vereins leisten. Hierdurch entsteht Kontinuität in den Prozessen. Nach zwei vollen Amtszeiten eines Mitglieds, was im Minimum acht Jahre bedeutet, darf dann auch ein Wechsel erfolgen und ein neues Vereinsmitglied „mit frischer Kraft und neuen Ideen“ eingewechselt werden.

 

5. Amtszeitbegrenzung Präsidiumsmitglieder und
6. Amtszeitbegrenzung Präsident
 

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Begrenzung der Amtszeit auf zwei volle Amtszeiten zu stimmen.

Warum ist dies sinnvoll? 

Angenommen es gelingt uns eine Präsidentin oder einen Präsidenten zu finden vereinend zu agiere, innovative Prozesse anzustoßen, den Verein modern aufzustellen und gleichzeitig die VfB-Tradition und Herkunft immer im Blick zu halten und es im herausfordernden Umfeld schafft Interessensgruppen zu einen.  

Wenn diese Person dann acht 8 Jahre Zeit hat, dies genauso zu leben, dann müssen wir uns keine Sorgen machen, wenn diese Person von Bord geht. Aus einem einfachen Grund: Sie hinterlässt eine starke Wertegemeinschaft, eine Energie und ein Zusammenspiel im Verein, welche den nachfolgenden Kandidaten (schon bei der Auswahl) den klaren Weg der Kontinuität vorgibt und gleichzeitig ermöglicht auch neue Impulse zu setzen.

Sollte dies einer Präsidentin oder einem Präsidenten nicht gelingen, dann ist es gut, nach 8 Jahren automatisch eine Neuaufstellung zu haben.

Kurzum: Genau die Kraft, die Eigenschaften und die Energie, welche ein „ewiger Präsident“ ausstrahlen würde, schafft das Zutrauen, dass ein Wechsel nach 8 Jahren im Sinne des Vereins gut möglich sein wird.

Am Ende haben wir uns entschieden die Amtszeitbegrenzung für Präsident und Präsidiumsmitglieder, wie auch die für den Vereinsbeirat in drei getrennten Anträgen zu formulieren. So kann über die Amtszeitbegrenzungen für die einzelnen Ämtern ganz nach der persönlichen Präferenz getrennt abgestimmt werden.

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