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Satzungsänderungsantrag:
Amtzeitbegrenzung Vereinsbeirat
 

Ihr habt die Möglichkeit auf der MV am 10. September 2023 für die Begrenzung der Amtszeit von Mitgliedern des Vereinsbeirats auf zwei volle Amtszeiten zu stimmen.

Hierdurch wird sich folgendes im Verein verbessern: 

  • Die Kontinuität der Arbeit im Vereinsbeirat wird erhalten bzw. gefördert.
     
  • Das Zusammenspiel der Mitglieder im Vereinsbeirat verbessert sich.
     
  • Es gibt keine Möglichkeit des Einrichtens im Amt mehr.
     
  • Der Vereinsbeirat erneuert sich von Zeit zu Zeit automatisch und bleibt innovativ.
     
  • Die Mitglieder des Vereinsbeirats wissen um die Vergabe des Vertrauens auf Zeit. Da es nichts mehr zu verlieren gibt, können sie freier agieren.
     
  • Die Attraktivität für den Vereinsbeirat zu kandidieren, erhöht sich.

 

Das Präsidium unterstützt diesen Antrag nicht und überlässt jedoch den Mitgliedern die Entscheidung. Das Präsidium schreibt in seiner ablehndenen Stellungnahme folgendes: 

"Durch die Anträge auf Begrenzung der Amtszeit werden dem einzelnen Mitglied und der Mitgliederversammlung verschiedene Rechte genommen. "

Wir erwidern: Welches Recht wird der Mitgliederversammlung genommen, wenn die Mitgliederversammlung eine Amtszeitbegrenzung am 10. September beschließt? Keines.

Weiter schreibt das Präsidium: "Die Mitglieder können bei Unzufriedenheit jederzeit die Amtsinhaber abwählen bzw. bei der nächsten turnusmäßigen Wahl nicht wieder wählen, sodass eine starre Begrenzung der Amtszeit nicht nötig ist."

Auch hier liegt in der Aussage ein Widerspruch an sich. Wir sehen dies so: Unser Vereinsbeirat ist ein Gremium von neun Mitgliedern, welches wichtige Aufgaben in unserem Verein erfüllt. Allerdings ist es uns Mitgliedern nicht möglich, die Arbeit der einzelnen Personen, welche im Vereinsbeirat agieren, zu bewerten. Wir sehen nur das Gesamtergebnis der Arbeit des Vereinsbeirats. Am Ende sollen wir jedoch dann erneut die einzelnen Mitglieder beurteilen und wählen.

Wir wissen nicht und können auch nicht beurteilen, ob ggf. bei einzelnen Vereinsbeiratsmitglieder die Motivation von "ich will mich hier für den Verein reinhauen" in "ich will meinen Posten behalten" wechselt oder ggf. von Anfang an eine reine Prestigesache war. Daher hilft uns genau hier eine Amtszeitbegrenzung auf zwei volle Amtszeiten.

Es ist ebefalls ein Trugschluss, dass durch Amtszeitbegrenzung keine Kontinuität in der Vereinsarbeit möglich ist. Das Gremium an sich muss mit hoher Motivation und Innovationskraft seine Arbeit im Sinne des Vereins leisten. Hierdurch entsteht Kontinuität in den Prozessen. Nach zwei vollen Amtszeiten eines Mitglieds, was im Minimum acht Jahre bedeutet, darf dann auch ein Wechsel erfolgen und ein neues Vereinsmitglied „mit frischer Kraft und neuen Ideen“ eingewechselt werden. 

 

Weitere Infos zur Amtszeitbegrenzung findet ihr hier: Amtszeitbegrenzung Vereinsbeirat

 

Am Ende haben wir uns entschieden die Amtszeitbegrenzung für Präsident und Präsidiumsmitglieder, wie auch die für den Vereinsbeirat in drei getrennten Anträgen zu formulieren. So kann über die Amtszeitbegrenzungen für die einzelnen Ämtern ganz nach der persönlichen Präferenz getrennt abgestimmt werden.

 

 

 

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