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Satzungsinitiative

für die Vereinssatzung des VfB Stuttgart 1893 e.V.

Der Wunsch nach einer starken Gemeinschaft innerhalb unseres VfB Stuttgart 1893 e.V. ist in uns und vielen Mitgliedern unseres VfB Stuttgart 1893 e.V. tief verwurzelt. Leider erleben wir allzu oft etwas anderes. Dies scheint auch potenziellen neuen Partnern der VfB Stuttgart 1893 AG nicht entgangen zu sein. Wie sagte Lutz Meschke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Porsche AG auf der Pressekonferenz am 27. Juni 2023: „Wir wünschen uns, dass die VfB Gremien untereinander und mit den Fans zukünftig eine ganz ganz starke Gemeinschaft bilden.“

 

Mit dieser Satzungsinitiative wollen wir die Grundlagen für eine neue starke Gemeinschaft innerhalb unseres VfB legen. Wir wollen Zirkelbezüge reduzieren, Demokratie fördern und Mitgliederrechte stärken. Eine Gemeinschaft kann nur stark sein, wenn die Rechte der Mitglieder stark sind. Ansonsten ist die Gemeinschaft fragil. Und genauso erleben wir derzeit auch die Beziehungen unserer Gremien untereinander und zu den Mitgliedern. Um etwas zu verändern ist es wichtig, den Blick auf die Entwicklungen in der Vergangenheit zu legen und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

 

Im Zuge der Ausgliederung wurde eine Satzung verabschiedet, die damals nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet wurde. Im Laufe der letzten knapp 6 Jahre stellt sich allerdings heraus, dass einige Punkte in der Satzung kontraproduktiv sind, insbesondere mit Blick auf das Verhältnis zwischen Präsidium und Vereinsbeirat. 

 

In der nahen Vergangenheit belasteten uns öffentliche Auseinandersetzungen über mögliche Satzungsverstöße massiv. Genau in diesem öffentlichen Diskurs traten auch die Zirkelbezüge negativ zu Tage. Doch was genau sind diese Zirkelbezüge?

 

Laut § 17 Abs. 1 der Satzung hat das Präsidium im Rahmen der Vereinsführung den Verein in eigener Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl des Vereins erfordert. In diesem Rahmen entscheidet das Präsidium z.B. darüber,

  1. ob Satzungsverstöße von Organmitgliedern vorliegen, oder nicht.
  2. ob Vereinsbeirats-Mitglieder einen bezahlten Job im e.V. oder in Bezug zur AG ausführen dürfen, oder nicht.
  3. ob einzelne Vereinsbeirats-Mitglieder kostenfrei zur Auswärtsdelegation bei VfB-Spielen gehören dürfen, oder eigene Plätze in Charterflugzeugen wie beim Relegationsspiel nach Hamburg bekommen, oder nicht.

Wir bewerten hierbei nicht, wie unser Präsidium die hierzu diskutierten Vorgänge entschieden hat. Aber schon allein diese drei Punkte zeigen, dass Vereinsbeirats-Mitglieder de facto sehr wohl von der Zugewandtheit des Präsidiums abhängig sind. 

Und andersherum?

 

Der Vereinsbeirat wiederum 

  1. entscheidet über das Gehalt des Präsidiums,
  2. sucht die Gegenkandidaten für die Präsidentschafts- und Präsidiumswahl aus und stellt diese für die Wahl als "direkten Gegner" auf. Hier kann durch entsprechende Aufstellung entscheidend Einfluss genommen werden, ob der Kandidat eher gute oder schlechte Karten bei der Wiederwahl hat.
  3. Gleichzeitig gibt der Vereinsbeirat zumindest eine Empfehlung darüber ab, ob und welche Präsidiumsmitglieder auch in den Aufsichtsrat berufen werden sollen. Dies ist in der letzten Aufsichtsratswahl so geschehen.

Solange die Zirkelbezüge zwischen den beiden Organen Präsidium und Vereinsbeirat des VfB Stuttgart 1893 e.V. weiterhin in der Satzung verankert sind, besteht die Gefahr, dass Entscheidungen daher nicht ausschließlich im Sinne unseres VfB getroffen werden, sondern dass persönliche Interessen im Vordergrund stehen oder zumindest Einfluss auf die Entscheidung haben. 

 

Fast schon tragisch ist, dass selbst wenn Entscheidungen im Sinne unseres VfB getroffen werden, der Vorwurf der „Kungelei“ immer vorhanden sein wird, da die Satzung eben diese Abhängigkeiten schafft. 

 

Ebenso ist es ein Problem, dass der Vereinsbeirat sich selbst für die Wiederwahl aufstellt, Gegenkandidaten auswählt, und auch hier in Wahlgruppen entscheidend Einfluss auf die eigene Wiederwahl genommen werden kann. Auch hier gilt: Selbst, wenn dem nicht so sein sollte und sich alle Vereinsbeiratsmitglieder von den eigenen Interessen vor der Wahl komplett frei machen, der Vorwurf und Verdacht in der öffentlichen Meinung der Mitglieder bleibt bestehen. Die aktuelle Satzung schafft hierfür den Nährboden.

 

Der VfB Stuttgart 1893 e.V. benötigt, um seinen satzungsgemäßen Aufgaben im e.V., und gleichzeitig seinen Aufgaben als Hauptanteilseigner der AG bestmöglich nachzukommen, Gremien, die unabhängig voneinander agieren können, weil sie weitestgehend unabhängig voneinander sind.

 

Wir gehen daher davon aus, dass alle Organmitglieder die Satzungsänderungen, welche die Abschaffung der Zirkelbezüge zur Folge haben, mittragen werden. Die Organmitglieder sind dadurch vom generellen Vorwurf „Kungelei durch Zirkelbezug“ befreit. Gleichzeitig schaffen die Satzungsänderungen den Organmitgliedern die Freiheit, die ihnen zugeteilten satzungsgemäßen Aufgaben mit voller Energie und in neuer Unabhängigkeit zu erledigen. Diese schafft zwischen uns Mitgliedern und den Organmitgliedern eine neue, starke Basis des Vertrauens.  

 

Um dies in Zukunft zu ermöglichen, soll die Satzung in den folgenden Punkten geändert werden:

 

  1. Einführung eines Wahlausschusses
    Ziel: Auflösung der Zirkelbezüge – mehr Demokratie

      2. Änderung Wahlverfahren Präsidiumsmitglieder in Listenwahl (keine Beeinflussung durch Paarbildung)
          Ziel: Auflösung der Zirkelbezüge – mehr Demokratie

 

      3. Vermeidung von Superwahljahren (durch Verlängerung der Amtszeit des Präsidiums von vier auf fünf Jahre)
              Ziel: Mehr Demokratie durch Entzerrung der Wahlhäufung. Kein Superwahljahr mehr.

 

      4. Amtszeitbegrenzung Vereinsbeirat auf zwei volle Amtsperioden
          Ziel: Begrenzt die Macht. Setzt nach maximal 8 Jahren neue Impulse. 

 

      5. Amtszeitbegrenzung Präsidiumsmitglieder auf zwei volle Amtsperioden
          Ziel: Begrenzt die Macht. Setzt nach maximal 10 Jahren neue Impulse.

 

      6. Amtszeitbegrenzung Präsident auf zwei volle Amtsperioden
          Ziel: Begrenzt die Macht. Setzt nach maximal 10 Jahren neue Impulse.

 

 

Die Satzungsänderungsanträge wurden per Einschreiben am 19. Juli 2023 auf den Weg zum Präsidium unseres VfB Stuttgart 1893 e.V. gebracht und sollen auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgenommen und einzeln zur Abstimmung gebracht werden.

 

 

Lasst uns in unserem VfB Stuttgart 1893 e.V. mehr Demokratie und
mehr Mitgliederrechte durch Mitbestimmung leben! 

 

Am 10. September 2023 haben wir die Chance dazu.
Lasst sie uns nutzen!

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