Für starke Mitgliedsrechte und klare Vereinsdemokratie: Warum eine Geschäftsführung nicht der richtige Weg ist – und welche Voraussetzungen dafür notwendig wären

Liebe Mitglieder und Interessierte des VfB Stuttgart 1893 e.V.,

in den letzten Wochen wurde im Umfeld unseres Vereins über die mögliche Einführung einer Geschäftsführung im e.V. diskutiert. Wir von #wirVfB möchten das Thema heute gerne aus unserer Sicht einordnen und die rechtlichen sowie organisatorischen Grundlagen für dieses Thema beleuchten.
 

Vereinsdemokratie und Präsidiale Führung – warum eine Geschäftsführung nicht nötig ist

Ein Verein ist und bleibt ein Verein – und wird gemäß seiner Satzung geführt. Im Fall des VfB Stuttgart 1893 e.V. liegt die Verantwortung für die Vereinsführung bei dem von den Mitgliedern gewählten Präsidium unter der Leitung des Präsidenten. Diese klare, demokratisch legitimierte Struktur ist das Herzstück eines jeden Vereins und bildet die Grundlage für Transparenz, Mitsprache und Vertrauen der Mitglieder.

Präsidiale Aufgaben wie die strategische Ausrichtung, die Wahrung der Vereinsinteressen und die Führung des Vereins sind untrennbar mit der Verantwortung des Präsidiums verbunden. Eine Delegation dieser Kernaufgaben auf andere Personen würde diese demokratische Struktur verwässern und könnte die Mitgliederrechte schwächen – ein Weg, den wir für den VfB Stuttgart 1893 e.V. nicht für zielführend halten.

Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium als höchstes Entscheidungsgremium des Vereins und vertraut ihm damit die Verantwortung für die gesamte Vereinsführung an. Dieses Mandat bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich: Entscheidungen und Maßnahmen müssen stets im Sinne der Mitglieder getroffen und transparent kommuniziert werden. Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnisse auf eine externe Geschäftsführung würde aus unserer Sicht dieses demokratische Fundament gefährden und das Vertrauen in die Vereinsführung beeinträchtigen.

Wir sind überzeugt, dass die bestehende Struktur des Präsidiums – mit einer starken, unterstützenden Organisation im Hintergrund – vollkommen ausreichend ist, um die Herausforderungen eines modernen und wachsenden Vereins zu meistern. Eine Geschäftsführung würde diesen klaren, demokratischen Prozess aufbrechen, ohne nachweisbaren Mehrwert zu schaffen.

 

Wenn eine Geschäftsführung gewünscht wird: Satzungsänderungen sind unumgänglich

Selbst wenn der Verein die Einführung einer Geschäftsführung wünschen würde, ist dies rechtlich und organisatorisch nicht ohne weiteres möglich.

Die derzeitige Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. erlaubt es in § 12 Absatz 2 c) dem Präsidium und den anderen Organen, Personen in haupt-, neben- oder ehrenamtlicher Tätigkeit zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinzuzuziehen. Die Formulierung schließt jedoch keinesfalls eine Position wie eine "Geschäftsführung" ein, die eigenständig Entscheidungen trifft, die laut Satzung dem Präsidium vorbehalten sind.

Eine Geschäftsführung oder ein geschäftsführender Vorstand könnte nur dann eingeführt werden, wenn die Satzung des Vereins geändert wird. Diese Satzungsänderung müsste von der Mitgliederversammlung beschlossen werden und klare Regelungen enthalten, darunter:

  • Wer ist zur Bestellung eines Geschäftsführers befugt (z.B. Präsidium oder Mitgliederversammlung)?
  • Welche Befugnisse und Aufgaben hat der Geschäftsführer, und wie grenzen sich diese von denen des Präsidiums ab?
  • Wie erfolgt die Kontrolle und Abberufung der Geschäftsführung?

Ohne eine solche Satzungsgrundlage würde eine Geschäftsführung rechtlich angreifbar und könnte zu Konflikten innerhalb der Vereinsstrukturen führen.


Das aktuelle Präsidium und organisatorische Unterstützung

Wir möchten betonen, dass nach unserem Verständnis zwar der Begriff "Geschäftsführung" verwendet wurde, dies jedoch nach Rückfrage nicht im Sinne einer Geschäftsführung wie in einer GmbH gemeint war. Vielmehr geht es dabei um eine Unterstützung des Präsidiums durch organisatorische und administrative Mitarbeitende. Diese Unterstützung ist bei einem Verein mit bald 130.000 Mitgliedern zweifellos notwendig. Mitarbeitende, Assistenzkräfte oder Referenzstellen könnten dem Präsidium in operativen Aufgaben zuarbeiten und die Organisation des Vereins weiter stärken.

Diese Unterstützung ist für die tägliche Arbeit des Präsidiums unverzichtbar, entzieht jedoch keine Entscheidungsbefugnisse von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Das ist für uns ein entscheidender Unterschied zur Einführung einer Geschäftsführung.

 

Unser Fazit: Die Mitgliederrechte stehen im Mittelpunkt

Eine Geschäftsführung für den e.V. ist aus unserer Sicht weder notwendig noch satzungskonform in der aktuellen Struktur des VfB Stuttgart 1893 e.V. Stattdessen halten wir eine gut organisierte und starke Unterstützung des Präsidiums durch angestellte Mitarbeitende für den richtigen Weg, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Für uns steht fest: Die Mitgliederversammlung hat die gewählten Präsidiumsmitglieder mit der Führung des Vereins betraut. Eine Geschäftsführung würde aus unserer Sicht aktuell diese zentrale demokratische Struktur schwächen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Prinzipien bewahrt werden und möchten gemeinsam mit euch daran arbeiten, unseren VfB Stuttgart 1893 e.V. zukunftsfähig und stabil aufzustellen.

 

Einladung zur Diskussion und Euren Gedanken

Wir von #wirVfB sind überzeugt, dass der Erfolg des Vereins nur durch Zusammenarbeit und einen offenen Austausch erreicht werden kann. Deshalb möchten wir Euch einladen, eure Meinungen und Gedanken zu diesem Thema einzubringen. Schreibt uns Eure Gedanken gerne per E-Mail über den nachfolgenden Link. 

Mit weiß-roten Grüßen,
#wirVfB

Transparenz, Mitgliederrechte und Vereinsdemokratie

######  Uppdate 21. Dezember 2024  ######

 

Liebe Mitglieder des VfB Stuttgart 1893 e.V.,

 

im Rahmen eines Austauschs mit der Satzungskommission haben wir heute über mehrere wichtige Themenfelder diskutiert, die im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung unserer Vereinssatzung stehen. Unsere gemeinsame Zielsetzung war klar: Die Mitgliederversammlung 2025 soll nicht überlastet werden, da diese eine zentrale Bedeutung für unseren Verein hat – insbesondere in einem Jahr, das letztmalig ein sogenanntes „Superwahljahr“ sein wird.

 

Wir waren uns alle einig, dass klare Fehler (Änderungsvorschlag 4) behoben werden sollten, um eine rechtssichere Grundlage für die Arbeit unseres Vereins zu schaffen. Dies ist eine notwendige Anpassung, die keinen Aufschub duldet.

 

Nach der MV 2025 – Raum für Weiterentwicklung

 

Alle anderen Anliegen sollten aus unserer Sicht nach der Mitgliederversammlung 2025 erneut aufgegriffen, diskutiert und bei Bedarf angegangen werden. Dies gewährleistet, dass wir die Mitglieder nicht mit einer überladenen Tagesordnung überfordern und die notwendige Zeit für eine konstruktive Diskussion erhalten.

 

Wir danken der Satzungskommission für den offenen und konstruktiven Austausch zu diesen Themen. Gemeinsam möchten wir sicherstellen, dass die Mitgliederversammlung 2025 effizient und im Sinne aller Mitglieder gestaltet wird.

 

Mit weiß-roten Grüßen,
#wirVfB

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Die Satzungsinitiative #wirVfB möchte den von den Mitgliedern auf der letzten Mitgliederversammlung eingeschlagenen Weg der Stabilisierung und Erneuerung unseres VfB Stuttgart 1893 e.V. weiterhin aktiv unterstützen – insbesondere durch unser verantwortungsvolles Handeln und unsere konkrete Mitarbeit.

 

Wir haben unser Angebot gegenüber dem neuen Präsidium erneuert, unsere Ideen und Vorschläge in die Arbeit der Satzungskommission einzubringen. So möchten wir von Anfang an gemeinsam Lösungen erarbeiten. Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Mitglieder unseres VfB erleben, wie Transparenz und das konstruktive Ringen um gemeinsame Ziele im VfB Stuttgart 1893 e.V. Einzug halten.

 

In diesem Zusammenhang haben wir vier zentrale Anliegen formuliert und an das Präsidium übergeben. Wir sind überzeugt, dass diese vorgeschlagenen Satzungsanpassungen im besten Interesse der Mitglieder sowie des gesamten Vereins stehen und einen entscheidenden Beitrag zu einer transparenten und zukunftsorientierten Vereinsarbeit leisten werden.

 

Besonders hervorheben möchten wir den spürbaren neuen Stil des Präsidiums. Die Kommunikation erfolgt schnell, klar und ist von großem gegenseitigen Respekt und Wertschätzung geprägt. Lieber Dietmar Allgaier, lieber Andreas Grupp, das gibt Hoffnung. Vielen Dank dafür!

 

Hier nun die vier Anliegen:

Wir werden Euch über die weiteren Entwicklungen hierzu auf dem Laufenden halten.

 

Wir haben gegenüber dem Präsidium erklärt, dass wir sehr gerne die o.a. Punkte mit dem Satzungskommission besprechen werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Wahlverfahren Präsident/in

Wir streben eine Reform des Wahlverfahrens an, die folgende Ziele verfolgt:

 

Verständlichkeit: 

Das Wahlverfahren soll für alle Mitglieder verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden.

 

Absolute Mehrheit: 

Die Wahl soll gegebenenfalls durch eine Stichwahl erfolgen, die auf einer absoluten Mehrheit basiert.

 

Entfernung einer Satzungsregelung: 

Der unwahrscheinliche, jedoch mögliche Fall, dass der Vereinsbeirat zur Bestimmung eines Präsidenten für die volle Amtszeit herangezogen wird, soll aus der Satzung gestrichen werden.

 

 

Nachrückerregelung für den Vereinsbeirat

Wir setzen uns für die Integration einer Nachrückerregelung in den Vereinsbeirat in die Satzung ein.

 

Diese Regelung trägt dazu bei, die kommenden Mitgliederversammlungen zeitlich zu entlasten, ohne dass die Mitgliederrechte oder die Demokratie im Verein beeinträchtigt werden. Nachwahlen sollen nur in absoluten Ausnahmefällen stattfinden.

Darüber hinaus sollte der Wahlausschuss keinen erneuten Kandidatenprozess für den Vereinsbeirat initiieren müssen.

 

Es erscheint uns unsinnig, bereits geeignete und zur Wahl vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten nicht nachrücken zu lassen, da dies unnötig zeitliche und finanzielle Ressourcen bindet.

Herstellung einer Satzungsehrlichkeit

Aus aktuellem Anlass halten wir es für erforderlich, die Regelung des § 16 Abs. 6 der Satzung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, eine größere Satzungsehrlichkeit zu schaffen.

 

Im Fokus steht die unverzügliche Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Neuwahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten, was auf die derzeitige Situation zurückzuführen ist. Dabei beschäftigen uns insbesondere die Fragen, ob der Begriff „unverzüglich“ gestrichen oder durch eine klarere Formulierung ersetzt werden kann.

Fehlerkorrektur § 16 Abs. 3 c)

Im Zuge der Einführung des Wahlausschusses wurde unserer Meinung nach versäumt, diesen Passus entsprechend zu ändern.

 

Der Vereinsbeirat befindet sich durch den Einsatz des Wahlausschusses nicht mehr in der Position, über den Auswahlprozess zu berichten.

 

Dennoch halten wir es vor der Wahl der Präsidiumsmitglieder für wichtig, aus Gründen der Transparenz sicherzustellen, dass der Mitgliederversammlung vor der Wahl auch die Vergütung der Präsidiumsmitglieder bekannt gegeben wird.

 

Soll in die MV 2024 aufgenommen werden.

 

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