Werde aktiver Teil Deines Vereins. 

☝🏻Hier erfährst Du alles zum Ablauf Deiner Bewerbung (6 Min.) ☝🏻

 

Mehr Infos kommen noch.

 

Hier findest Du auf der Homepage des VfB die offizielle Bewerbungsunterlage zum Herunterladen: Bewerbungsunterlage herunterladen 

Informationen für Deine Bewerbung für den Wahlausschuss

Was ist wird Deine Aufgabe im Wahlausschuss sein?

Als Mitglied im Wahlausschuss hast du - gemeinsam mit acht weiteren Mitglieder die Aufgabe 

 

1. die Kandidaten für die Wahl zum Vereinsbeirat oder zum Präsident*in/Präsidium & Vereinsbeirat mit 
     auszuwählen und als Kandidaten der Mitgliederversammlung zur Wahl vorzuschlagen. 
     Ihr könnt im Wahlausschuss hierzu auf eingehende Bewerbungen zurückgreifen oder aber auch selbst 
     Kandidaten suchen.

 

     Aus dem Bewerberpool erstellt ihr im Wahlausschuss Wahllisten mit der durch die Satzung maximal
     möglichen Anzahl an Beweberinnen und Bewerber. Diese werden dann der Mitgliederversammlung zur          Wahl vorgeschlagen werden. 

 

 

2. Als Mitglied im Neugewählten Wahlausschuss wirst Du auch an der Ausarbeitung der Geschäftsordnung 
    für den Wahlausschuss aktiv beteiligt sein. In der Geschäftsordnung wird geregelt sein, wie der 
    Auswahlprozess innerhalb Eures Wahlausschusse ablaufen soll.

 

Als Mitglied der ersten Stunde im Wahlausschuss wirst Du neben der eigentlichen Aufgabe (Kandidaten-auswahl) somit noch weitereichenden Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung der Prozesse im Wahlausschuss haben. Du bist dabei, wenn Mitgliederrechte in der Praxis ausgestaltet werden.

Voraussetzung für die Wahl

Folgende Voraussetzungen musst Du für eine Bewerbung zur Wahl als Mitglied im Wahlausschuss zu erfüllen:

 

Du musst am 28. Juli 2024 (Zeitpunkt der Wahl)

  • 21. Lebensjahr, aber noch
    nicht 80. Lebensjahr alt sein und
     
  • mindestens drei Jahren Vereinsmitglied sein.
     
  • Deine Bewerbung muss die Erklärung beinhalten, dass Du die Voraussetzungen nach 
    § 6 Abs. 2 GmbHG erfüllst und Du im Falle Deiner Wahl, diese auch annimmst. (Diese Erklärungen findest Du im Bewerbungsformular)

Amtszeit

Im Falle Deiner Wahl bist Du für vier Jahre gewählt und könntest dann auch einmalig für weitere vier Jahre erneut kandidieren. 

 

Aufwand für Dein Amt im Wahlausschuss

Das ist aktuell schwer einschätzbar. Doch Einigens solltest Du sicher bei Deiner Bewerbung schon mitdenken.

 

 

Wichtig ist zu berücksichtigen:

  1. In diesem Jahr werden sich die gewählten Mitglieder sicher noch zur Konstitution treffen. Ebenfalls wird dann auch an einer Geschäftsordnung gearbeitet werden.
  2. Du bist in der Regel nur vor Wahlen im Einsatz
  3. Der Hauptaufwand Deines Einsatzes für den VfB wird sich in den 2-3 Monaten vor einer Wahl ergeben. Hier werden einige Sitzungen zur Kandidatenvorstellung und Auswahl anstehen.
  4. Wieviel Zeit und welche Anzahl an Sitzungen dies betrifft, hängt stark davon ab, wie ihr Euch im Wahlausschuss gemeinsam organisiert.
  5. Inwieweit Ihr Euch in Präsenz oder Online trefft, könnt Ihr im Wahlausschuss gemeinsam in der Geschäftsordnung festlegen.

 

Wir hoffen, diese Gedanken helfen ein wenig bei der Entscheidungsfindung.

Wenn Du Lust hast, Deinen VfB Stuttgart 1893 e.V. aktiv mitzugestalten und dadurch die Mitgliederrecht zu stärken und die gleichzeitig die o.a. Anforderungen erfüllst, dann stelle Dich gerne auf der Mitgliederversammlung am 28. Juli 2024 zur Wahl. Der VfB braucht Dich.

 

Achtung: Bewerbungsschluss ist der 1. Juli 2024.

 

Lade Dir hier das Bewerbungformular herunter und sende es samt eines Fotos (Bilddatei z.B. JPG) per E-Mail an: 

 

vereinsmanagement@vfb-stuttgart.de

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