Ziel und Begründung:
Die Amtszeit für Vereinsbeiratsmitglieder ist bisher nicht begrenzt. Um zu enge für den Verein negative Beziehungsdynamiken (sog. Seilschaften) und das Entstehen von Abhängigkeiten einzuschränken ist eine Begrenzung der Amtszeit auf zwei volle Wahlperioden sinnvoll.
Dies ist ein klares Signal der Mitgliederversammlung, Macht zu begrenzen bzw. nur für einen bestimmten maximalen Zeitraum zu gewähren. Es darf kein Einrichten im Amt oder einen dauerhaften Amtsbonus geben. Von Zeit zu Zeit muss sich der Vereinsbeirat personell erneuern, um keine Gewohnheiten aufkommen zu lassen und innovativ zu bleiben.
Da wir wissen, dass viele Mitglieder die Amtszeitbegrenzung von Präsident*in, Präsidiumsmitgliedern und Vereinsbeirät*innen differenziert betrachten, werden diese in drei getrennten Änderungsanträgen vorgeschlagen. So kann über die Amtszeitbegrenzungen für die einzelnen Ämtern getrennt abgestimmt werden.
Hier könnt Ihr den eingereichten Satzungsänderungsantrag im Wortlaut nachlesen:
Hier der Antrag auch als PDF-Datei zum Download:
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